Die Eckpunkte der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Überblick:
Anforderungen an die Mikromobile:
- Lenk- oder Haltestange erforderlich
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Erfüllung verkehrssicherheitsrechtlicher Mindestanforderungen: u. a. Bremsen, Beleuchtung und Schallzeichen
Betrieb im öffentlichen Straßenraum:
- Erteilung Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug
- Keine Zulassungspflicht, aber Versicherungspflicht
- Mindestalter zur Führungsberechtigung: 14 Jahre
- Keine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich
- Keine Helmpflicht (Das Tragen eines Helms wird jedoch empfohlen)
Zulässige Verkehrsflächen (inner- + außerhalb geschlossener Ortschaften):
- Baulich angelegte Radwege
- Gemeinsame Geh- und Radwege
- Radweg eines getrennten Geh- und Radwegs
- Radfahrstreifen
- Fahrradstraßen
- Seitenstreifen (gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften)
- Fahrbahn (falls zuvor genannte nicht vorhanden)
- Verkehrsberuhigte Bereiche (nur innerorts falls zuvor genannte nicht vorhanden)
Quelle:
BGBl, Teil 1, Nr. 21 (2019): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.