Das Land Hessen hat die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ins Leben gerufen, um die Nahmobilität in Hessen als integralen Bestandteil des gesamten Verkehrssystems umfassend zu fördern. Sie dient als Kompetenznetzwerk, in dem gemeinsam mit Kommunen, Verbänden, Hochschulen und Verkehrsverbünden beispielhafte Konzepte bekanntgemacht, neue Ideen entwickelt und umgesetzt werden. Zentrales Ziel ist die Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Fahrradverkehr sowie dessen Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln. Der Nahmobilitäts-Check ist ein Initialprojekt der AGNH.
Das Land Hessen plant, Nahmobilitäts-Checks als Fördertatbestand einzuführen. Die Entwicklung erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft „Nahmobilität Hessen“ (AGNH), die 2016 mit zunächst vier Pilotkommunen Nahmobilitäts-Checks durchführt und Nahmobilitätspläne erstellt. Die Erfahrungen aus den Pilotkommunen sollen dann in einen geplanten Förderrahmen für Nahmobilitätschecks einfließen.
Im Rahmen eines Nahmobilitäts-Checks werden gemeinsam mit der teilnehmenden Kommune im Sinne eines Maßnahmenplans konkret auf die Kommune passgenau zugeschnittene Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität definiert.
Wie kann der Nahmobilitäts-Check konkret aussehen?
Der Nahmobilitäts-Check beinhaltet 5 zentrale Arbeitsschritte und schließt mit einem Audit „Nahmobilitätsfreundliche Kommune“ ab.
Der Nahmobilitäts-Check kann für verschiedene Gebietsabgrenzungen – Landkreis – Stadt/Gemeinde – Ortsteil/Quartier durchgeführt werden.
Welche Inhalte betrachtet der Nahmobilitäts-Check?
Der Nahmobilitäts-Check adressiert insgesamt 7 inhaltliche Schwerpunkte, die durch die Kommune bei Bedarf um weitere ergänzt werden kann.
Der Nahmobilitäts-Check vertieft entweder einzelne Schwerpunktthemen oder betrachtet eine Kombination verschiedener Schwerpunkte. Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes der Nahmobilität können auf Stadtteil- und Quartiersebene alle thematischen Schwerpunkte einfließen, während sich für die gesamtstädtische Ebene eine Schwerpunktsetzung empfiehlt. Im Rahmen der Maßnahmenentwicklung werden Wechselwirkungen mit den anderen Handlungsfeldern aufgezeigt, so dass diese später in einen gesamtheitlichen Ansatz überführt werden können.
Innerhalb der einzelnen Themenfelder werden zudem unterschiedliche Handlungsfelder betrachtet:
- 1. Infrastruktur
- 2. Recht und Organisation
- 3. Strategische Verankerung
- 4. Gestaltung
- 5. Kommunikation und Information
- 6. Akteure und Prozesse
- 7. Wechselwirkungen mit anderen Themenschwerpunkten
Wie erfolgt die Projektabwicklung?
Die Projektkoordination liegt bei der ivm GmbH. Für die Durchführung des Nahmobilitäts-Checks und die inhaltliche Erarbeitung des Nahmobilitätsplans wird durch die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) über die ivm GmbH ein externes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für diesen Auftrag werden durch die AGNH übernommen. Die Pilotkommunen stellen für die Durchführung des Projektes einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin zur Verfügung und tragen dafür Sorge, dass die erforderlichen Daten und Informationen für die Durchführung des Nahmobilitäts-Checks zur Verfügung gestellt werden. Darüberhinaus übernehmen die Kommunen die Aufgabe, erforderliche Termine zur Abstimmung im eigenen Hause zu koordinieren.
Das Pilotvorhaben dient dazu, einen Förderrahmen Nahmobilitäts-Check des Landes Hessen zu entwickeln. Daher ist ebenfalls ein Termin für einen Erfahrungsaustausch und zur Reflexion des Nahmobilitäts-Checks vorgesehen.
Die Nahmobilitätspläne sollen bis zum 1. Quartal 2017 in abgestimmter Form vorliegen.
Heike Mühlhans
Weiterführende Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität unter www.nahmobil-hessen.de.
PRESSEMITTEILUNG
Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer verbessern – Nahmobilitäts-Check in fünf Städten