Nein, die Mitnahme von Mikromobilen im ÖPNV ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie unterliegt den Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Bed-BefV). Elektrokleinstfahrzeuge und andere Mikromobile sind im Sinne dieser Verordnung als „Sachen“ zu betrachten. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nach dem Bed-BefV grundsätzlich nicht.
Quellen:
Bayerischer Landtag (2019): Drucksache des Bayerischen Landtages 18/287 vom 07.02.2019.
Fraunhofer IML und ivm GmbH (2019): Zukunftsfeld Mikromobile – E-Tretroller & Co.