Um ein flächendeckendes Mobilitätsangebot auf Basis von E-Tretrollern sicherzustellen, werden Vereinbarungen mit den jeweiligen Anbietern empfohlen, welche eine Mindestflottengröße und räumliche Verteilung der Sharing-Flotte im Stadtgebiet vorsehen.
In diesem Zusammenhang ist es essentiell, dass eine sinnvolle Verteilung an Verkehrsknotenpunkten in allen Stadtteilen und nach Bedarf der Bevölkerung erfolgt.
Quelle:
Fraunhofer IML und ivm GmbH (2019): Zukunftsfeld Mikromobile – E-Tretroller & Co.