Skip to main content

Nahmobilitäts-Check – Pilotkommunen gesucht!

Die Arbeitsgemeinschaft „Nahmobilität Hessen“ (AGNH) möchte im Rahmen ihrer Aktivitäten zusammen mit dem Land Hessen Nahmobilitätchecks als Fördertatbestand einführen. 2016 sollen daher mit zunächst drei Pilotkommunen ein Nahmobilitäts-Check durchgeführt und Nahmobilitätspläne erstellt werden. Die Erfahrungen aus den drei Pilotkommunen sollen in einen geplanten Förderrahmen für Nahmobilitätschecks einfließen.

Im Rahmen eines Nahmobilitäts-Check werden gemeinsam mit der teilnehmenden Kommune im Sinne eines Maßnahmenplans konkret auf die Kommune passgenau zugeschnittene Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität definiert.

Wie kann der Nahmobilitäts-Check konkret aussehen?

Der Nahmobilitäts-Check beinhaltet 5 zentrale Arbeitsschritte und schließt mit einem Audit „Nahmobilitätsfreundliche Kommune“ ab.

5SchritteNahmobilitaetscheck

Der Nahmobilitäts-Check kann für verschiedene Gebietsabgrenzungen – Landkreis – Stadt/Gemeinde – Ortsteil/Quartier durchgeführt werden.

Welche Inhalte betrachtet der Nahmobilitäts-Check?

Der Nahmobilitäts-Check adressiert insgesamt 7 inhaltliche Schwerpunkte, die durch die Kommune bei Bedarf um weitere ergänzt werden kann.

SchwerpunkteNahmobilitaetscheck
Der Nahmobilitäts-Check vertieft entweder einzelne Schwerpunktthemen oder betrachtet eine Kombination verschiedener Schwerpunkte. Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes der Nahmobilität können auf Stadtteil- und Quartiersebene alle thematischen Schwerpunkte einfließen, während sich für die gesamtstädtische Ebene eine Schwerpunktsetzung empfiehlt. Im Rahmen der Maßnahmenentwicklung werden Wechselwirkungen mit den anderen Handlungsfeldern aufgezeigt, so dass diese später in einen gesamtheitlichen Ansatz überführt werden können.

Innerhalb der einzelnen Themenfelder werden zudem unterschiedliche Handlungsfelder betrachtet:

  • 1. Infrastruktur
  • 2. Recht und Organisation
  • 3. Strategische Verankerung
  • 4. Gestaltung
  • 5. Kommunikation und Information
  • 6. Akteure und Prozesse
  • 7. Wechselwirkungen mit anderen Themenschwerpunkten

Wie kann man sich als Pilotkommune für den Nahmobilitäts-Check bewerben?

Landkreise, Städte und Gemeinden, die Interesse haben, im Jahr 2016 als Pilotkommune einen Nahmobilitäts-Check durchzuführen, können uns eine kurze Bewerbung mit ein paar weitergehenden Informationen  sowie zur Motivation und den gewünschten Themenschwerpunkten zukommen lassen.

Bitte senden Sie hierzu den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen mit ggf. weiteren ergänzenden Unterlagen entweder

per Post an die

ivm GmbH
– Nahmobilität –
Lyoner Str. 22
60528 Frankfurt am Main

oder per Email an
nahmobil@ivm-rheinmain.de



Achtung! Neuer Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2016.

[divider]

[one_fifth] [/one_fifth] [four_fifth_last]

Bewerbungsbogen [pdf] zum Ausdruck

17. März 2016  – Vorlage zur Bewerbung als Pilotkommune für den Nahmobilitätscheck als pdf Dokument (nicht bearbeitbar)

[/four_fifth_last]

[divider]

[one_fifth] [/one_fifth] [four_fifth_last]

Bewerbungsbogen [word] zum Ausfüllen

17. März 2016 – Vorlage zur Bewerbung als Pilotkommune für den Nahmobilitätscheck als Word-Formular (zum Bearbeiten bitte Download und speichern)

[/four_fifth_last]

[divider]

Wie erfolgt die Projektabwicklung?

Die Projektkoordination liegt bei der ivm GmbH. Für die Durchführung des Nahmobilitäts-Checks und die inhaltliche Erarbeitung des Nahmobilitätsplans wird durch die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) über die ivm GmbH ein externes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für diesen Auftrag werden durch die AGNH übernommen. Die Pilotkommunen stellen für die Durchführung des Projektes einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin zur Verfügung und tragen dafür Sorge, dass die erforderlichen Daten und Informationen für die Durchführung des Nahmobilitäts-Checks zur Verfügung gestellt werden. Darüberhinaus übernehmen die Kommunen die Aufgabe, erforderliche Termine zur Abstimmung im eigenen Hause zu koordinieren.

Das Pilotvorhaben dient dazu, einen Förderrahmen Nahmobilitäts-Check des Landes Hessen zu entwickeln. Daher ist ebenfalls ein Termin für einen Erfahrungsaustausch und zur Reflexion des Nahmobilitäts-Checks vorgesehen.

Die Nahmobilitätspläne sollen bis zum 1. Quartal 2017 in abgestimmter Form vorliegen.

[one_half][framed_box width=“300px“ rounded=“false“ bgColor=“#ffffff“]Ansprechpartner
Jens Vogel
Heike Mühlhans[/framed_box] [/one_half] [one_half_last]
[divider]
Logo der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

 

Weiterführende Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität unter www.nahmobil-hessen.de .