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Geltungsbereich des Handwerkerparkausweis ausgeweitet

Seit 01.09.2021 ist der Geltungsbereich des Handwerkerparkausweises auf den Landkreis Alzey-Worms, den Landkreis Mainz-Bingen (ohne die Stadt Bingen), den Vogelsbergkreis und den Landkreis Fulda ausgeweitet.

Damit können nun auch Handwerksbetriebe mit Sitz in diesen Landkreisen einfach bei ihrer zuständigen Kommune vor Ort den Handwerkerparkausweis beantragen und diesen in allen teilnehmenden Städten und Gemeinden zur Ausübung ihrer Tätigkeit nutzen.

Alle Regelungen zum regionalen Handwerkerparkausweis sowie ein Überblick aller teilnehmenden Städte und Gemeinden sind für Handwerksbetriebe und teilnehmende Kommunen in einem kompakten Infoblatt zusammengestellt und auf den Webseiten der ivm im Bereich Bürgerservice und Kommunaler Service zu finden.

240 Städte und Gemeinden in 14 Landkreisen sowie 5 Kreisfreie Städte haben die Vereinbarung zum Regionalen Handwerkerparkausweis Stand heute unterzeichnet.

Mit der Ausweitung ist damit ein weiterer wichtiger Schritt zu einem flächendeckenden Angebot in der Region Frankfurt RheinMain erfolgt.

Die Koordination des regionalen Handwerkerparkausweise hat die ivm übernommen und steht auch den Handwerkskammern und Partnern vor Ort als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

[one_half][framed_box width=“300px“ rounded=“false“ bgColor=“#ffffff“]Ansprechpartner

Heike Mühlhans
Lukas Hlawa

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