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Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Ab 1. März 2017 können Städte, Gemeinden und private Investoren Förderanträge für die Beschaffung und Einrichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur beantragen. Das BMVI hat aktuell die Förderrichtlinie über 300 Mio Euro veröffentlicht.

Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge unterstützt. Hierzu zählt auch das E-Tankstellenprogramm auf Autobahnen und das „Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität“ mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen. Darüber hinaus wurde bereits eine Reihe weiterer Maßnahmen auf den Weg gebracht – wie z.B. die Kfz-Steuer-Befreiung für E-Fahrzeuge, eigene E-Kennzeichen und Privilegien für Sonderfahrspuren und Parkplätze.

Unterlagen für Förderanträge finden Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

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Pressemitteilung des BMVI

„Startschuss für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ und weiterführende Informationen
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